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AGB

1. VERTRAGSPARTNER

Prien Oldenburg Holtenauer Str. 84 GbR
vertreten durch Brasche Immobilien GmbH & Co. KG, Droysenstr. 10, 24105 Kiel

2. MIETGEGENSTAND

Vermietet wird ein fester Stellplatz im Parkhaus Holtenauer Str. 84, 24105 Kiel zur Benutzung als PKW-Abstellplatz.

3. MIETZEIT

Der Mietvertrag beginnt mit dem Tag des Zustandekommens des Vertragen und läuft die vereinbarte Laufzeit. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeit, sofern er nicht von einer der beiden Parteien mit einer Frist von zwei Monaten zum Dritten Werktag eines Monats gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

4. MIETZINS, SONSTIGE FINANZIELLE LEISTUNGEN

Die monatliche Miete ergibt sich aus der Vertragsart. Sie ist spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus zu zahlen. Bei der Wahl „Vorkasse“ muss der Betrag jährlich im Voraus entrichtet werden.
Der Mieter leistet eine Sicherheitsleistung für den Transponder in Höhe von 100,00 €, welche nach schadenfreier Rückgabe des Gerätes unverzinst wieder ausgezahlt wird.
Der Mieter zahlt für die Beschaffung und die Anbringung eines persönlichen Nummernschildes an seinem Parkplatz einmalig 49,95 € brutto.
Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich im Lastschrifteinzugsverfahren, wozu der Mieter im anliegenden Formular sein Einverständnis erteilt. Sollte eine Lastschrift aufgrund eines Fehlers des Mieters einmal nicht eingelöst werden können, trägt der Mieter die Rücklastschriftgebühren in Höhe von pauschal 5 € sowie
die Mahnkosten von 6 €.

5. VERHALTENSREGELUNGEN

Der Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters keine Veränderungen am Mietgegenstand vornehmen. Die Überlassung an Dritte zur ausschließlichen vertragsgemäßen Benutzung ist zulässig. Verunreinigungen durch ausgelaufenes Öl oder Benzin sind unverzüglich zu beseitigen. Unzulässig sind folgende Handlungen sowohl auf dem angemieteten, wie auf fremden Stellplätzen oder übrigen Teilen des Grundstücks:

  • das Abstellen des Fahrzeugs außerhalb der Markierungen
  • das Abstellen/ Lagern anderer Gegenstände (insbesondere z. B. Winterreifen)
  • das Waschen oder sonstiges Reinigen des Fahrzeugs
  • die Durchführung von Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten am Fahrzeug

6. SCHNEE- UND EISBESEITIGUNG

Dem Mieter ist bekannt, dass eine Beseitigung von Schnee und Eis nur auf den Außenflächen erfolgt. Schadenersatzansprüche z. B. aus glatten Fahrgassen innerhalb des Gebäudes kann der Mieter nicht herleiten.

7. SONSTIGE VEREINBARUNGEN

Der Mieter erhält 1 Transponder für die Schranke zur Ein- und Ausfahrt sowie für das Rolltor. Wenn dem Mieter dieser verloren geht, ist er zum Schadenersatz in Höhe von 100 € verpflichtet. Ein Recht zur Aufrechnung mit der Sicherheitsleistung besteht nicht.
Dem Mieter ist bekannt, dass er ausschließlich den ihm zugeordneten Stellplatz nutzen darf. Insbesondere
das Benutzen der Kurzzeitparker Plätze im 1. und 2. OG ist ohne gesonderte Bezahlung am vorgesehenen Automaten untersagt.
Der Vermieter ist berechtigt, den zugeordneten Stellplatz kurzfristig durch einseitige Erklärung zu wechseln
und dem Mieter einen gleichwertigen anderen Stellplatz zuzuweisen. Dem Mieter wird für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Tagen eingeräumt.
Dem Mieter wird die Untervermietung gestattet.

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